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Schadstoffmobil Bonn: Termine, Standorte und Regeln

Nordrhein-WestfalenStadt bonnorange AöR Stand Oktober 2026
Betreiberbonnorange AöR
AbgabeformWertstoffhöfe
Höchstmenge30 kg je Einzelanlieferung
HerkunftsnachweisPersonalausweis oder Mietvertrag

In Bonn gehen Schadstoffe an die Wertstoffhöfe, bis 30 Kilogramm je Anlieferung und nur aus dem Bonner Stadtgebiet. Für Haushalte ist das kostenlos.

bonnorange sammelt gefährliche Abfälle aus Privathaushalten an den Wertstoffhöfen der Stadt. Ein Schadstoffmobil gibt es dort nicht. Private Haushalte zahlen für die Abgabe keine zusätzliche Gebühr.

Es gelten klare Bedingungen: Angenommen werden nur Abfälle aus dem Bonner Stadtgebiet. Als Herkunftsnachweis dienen zum Beispiel Personalausweis oder Mietvertrag. Pro Einzelanlieferung sind höchstens 30 Kilogramm erlaubt. Das ist mehr als bei vielen Schadstoffmobilen, in Bonn aber an den festen Standorten möglich.

Zu den Beispielen gefährlicher Abfälle zählt die Stadt Farben, Lacke, Säuren, Lösemittel, Batterien und Reinigungsmittel wie WC- oder Backofenreiniger. Kleinmengenerzeuger aus Gewerbe zahlen nach der Gebührenordnung der Stadt, bis höchstens 2.000 Kilogramm im Kalenderjahr; den Übernahmeschein sollten sie aufbewahren.

Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe stehen nicht auf der Seite zu gefährlichen Abfällen. Sie finden sie auf der Unterseite der Wertstoffhöfe bei bonnorange, das Bürgertelefon erreichen Sie unter 0228 555 27 20.

Was wird angenommen?

Wird angenommen

  • Farben und Lacke
  • Säuren und Lösemittel
  • Batterien
  • WC- und Backofenreiniger

Wird nicht angenommen

  • Abfälle von außerhalb des Bonner Stadtgebiets
  • Mehr als 30 kg je Anlieferung

Tipps für die Abgabe

1

Ausweis oder Mietvertrag als Herkunftsnachweis einpacken.

2

Mehrere Fahrten statt einer Großladung, wenn Sie über 30 kg kommen.

3

Öffnungszeiten auf der Wertstoffhof-Seite von bonnorange prüfen.

Häufige Fragen zu Bonn

Wie viel darf ich in Bonn auf einmal abgeben?

Bis zu 30 Kilogramm je Einzelanlieferung.

Brauche ich einen Nachweis?

Ja, einen Herkunftsnachweis aus dem Bonner Stadtgebiet, zum Beispiel Personalausweis oder Mietvertrag.

Kostet es etwas?

Für Privathaushalte nicht. Kleinmengenerzeuger aus dem Gewerbe zahlen nach der Gebührenordnung.

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